top of page

ÜBER MICH

Fachanwältin für Familienrecht 2021
Fachanwaltslehrgang für Erbrecht erfolgreich absolviert 2021
Zulassung als Rechtsanwältin 2018
Rechtsreferendariat in Regensburg
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau

IMG_5779.jpg
Startseite: Über
Startseite: Infos

TRENNUNG & SCHEIDUNG

Sobald sich bei Ihnen eine Trennung bzw. Scheidung abzeichnet, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Ich informiere Sie in einem Beratungsgespräch gerne über den Ablauf des Trennungsjahres und des Scheidungsverfahrens und teile Ihnen mit, was Sie in diesem Zusammenhang beachten müssen.
Zudem erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und ich zeige Ihnen Ihre Handlungsalternativen auf. Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin - ich freue mich auf Sie!

EINVERNEHMLICHE SCHEIDUNG

Sie und Ihr Ehepartner leben bereits getrennt und Sie möchten einfach nur noch unkompliziert geschieden werden - ohne weitere Auseinandersetzungen?

Dann sind Sie bei mir genau richtig. Füllen Sie bitte unverbindlich das folgende Formular zur einvernehmlichen Scheidung mit allen Daten aus. Ich bereite im Anschluss für Sie alles zur Einreichung Ihres Scheidungsantrags vor und informiere Sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten.

EHEVERTRAG & SCHEIDUNGSVEREINBARUNG

Eheverträge können sowohl vor der Eheschließung als auch während der Ehe geschlossen werden. Ich berate Sie gerne darüber, wie Sie die gewünschten Regelungen in eine Vertragsurkunde umsetzen können.
Sie können auch im Hinblick auf eine Scheidung Regelungen zu Unterhalt, Zugewinn bzw. Vermögensauseinandersetzung treffen.
Gerne bin ich Ihnen bei der Erarbeitung einer Scheidungsfolgenvereinbarung behilflich.

ELTERLICHE SORGE & UMGANG

Auch bei einer Trennung oder Scheidung verbleibt die elterliche Sorge grundsätzlich gemeinsam bei den beiden Elternteilen. Sofern diesbezüglich Regelungsbedarf besteht oder wenn eine Umgangsvereinbarung (ggf. gerichtlich) erforderlich ist, sprechen Sie mich gerne an - ich bin für Sie da und setze mich für das Wohl Ihres Kindes ein.

ZUGEWINN & VERMÖGENSAUSEINANDERSETZUNG

Im Rahmen einer Scheidung ist die wirtschaftliche Entflechtung der Ehegatten vorzunehmen. Bei einer Zugewinnberechnung wird der jeweilige Zugewinn der Ehegatten während der Ehezeit durch Gegenüberstellung von Anfangs- und Endvermögen ermittelt und die Differenz der beiden Zugewinne hälftig zwischen den Eheleuten ausgeglichen.
Sie können sich mit Ihrem Ehepartner aber auch einvernehmlich darüber einigen, wie die Vermögenswerte auseinandergesetzt werden sollen.
Gerne helfe ich Ihnen bei der Erarbeitung einer solchen Vereinbarung.

EHEGATTENUNTERHALT & KINDESUNTERHALT


Für die Zeit der Trennung und nach einer Scheidung können Unterhaltsansprüche gegen den Ehepartner bestehen. Ich kläre Sie darüber auf, ob Ihnen ein Unterhaltsanspruch zusteht und mache diesen für Sie außergerichtlich oder gerichtlich geltend.

Im Falle einer Trennung bzw. Scheidung bestehen - je nach Betreuungs- und Einkommenssituation der Elternteile - auch Unterhaltsansprüche für die Kinder.

Ich informiere Sie gerne umfassend über die geltende Rechtslage.

Startseite: Dienstleistungen
Startseite: Infos

TESTAMENTSBERATUNG UND -ERSTELLUNG

Sofern Sie sicherstellen möchten, dass nach Ihrem Tod Ihr Nachlass exakt nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird und nicht die gesetzliche Erbfolge gilt, sollten Sie ein Testament erstellen. Ich kläre Sie gerne über die Formvorschriften und Wirksamkeitsvoraussetzungen auf und erarbeite mit Ihnen einen individuellen Testamentsentwurf.

PFLICHTTEILS- UND PFLICHTTEILSERGÄNZUNGSANSPRÜCHE

Sie wurden durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen und wollen Ihren Pflichtteil einfordern? Dann wenden Sie sich gerne an mich. Ich werde Ihren rechtlichen Anspruch außergerichtlich - und notfalls gerichtlich - durchsetzen. Auch wenn Sie als Erbe auskunftspflichtig sind und einen Pflichtteil erfüllen müssen, helfe ich Ihnen gerne bei der Auskunftserteilung und Berechnung.

AUSEINANDERSETZUNG ERBENGEMEINSCHAFT

Wenn Sie in einer Erbengemeinschaft mit mehreren Erben sind, muss der Nachlass unter den Erben auseinandergesetzt werden. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich.

ERBSCHEINS- UND NACHLASSVERFAHREN

Um sich als Erbe ausweisen zu können, ist oft ein Erbschein erforderlich. Sprechen Sie mich hierzu gerne an, ich beantrage für Sie den Erbschein beim Nachlassgericht. Gerne vertrete ich Sie ebenfalls im Rahmen eines Nachlassverfahrens und leite alles Notwendige in die Wege.

Startseite: Dienstleistungen

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung

Startseite: Öffnungszeiten

KONTAKT

Veronika Viemann

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Familienrecht

In Kooperation mit:

Ihre Scheidungsservice GmbH

Geschäftsführerin: Veronika Viemann

In freier Mitarbeit: Tanja Schiffmann, Rechtsanwältin,

E-Mail: schiffmann(at)kanzlei-viemann.de

Postanschrift:
Johanna-Kinkel-Str. 1
93049 Regensburg

info(at)kanzlei-viemann.de

+49 (0) 176 34654902

Danke für's Absenden!

Startseite: Kontakt
bottom of page